Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber/in und Mag. Kornelia Lauber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 


2. Mag. Kornelia Lauber schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. 


3. Der/die Auftraggeber/in anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der/die Auftraggeber/in auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 


4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 


5. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von Mag. Kornelia Lauber ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

 

II. Umfang der Leistung

1. Gegenstand der Dienste von Mag. Kornelia Lauber sind die Ausbildung und Betreuung von Hunden sowie die Beratung des Auftraggebers/der Auftraggeberin hinsichtlich artgerechter Haltung von Hunden - mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten. Die Beratung bzw. das Training erfolgt ausschließlich in Einzelstunden. Diese können – je nach individueller Vereinbarung – persönlich, telefonisch oder via Skype abgehalten werden.
 
2. Mag. Kornelia Lauber schuldet keinen Erfolg. Es wird keine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungs- bzw. Trainingsziels abgegeben.

3. Bei einer von Mag. Kornelia Lauber zu Beginn der Dienstleistung allfällig abgegebenen Abschätzung der erforderlichen Trainingsdauer handelt es sich um keine Garantiezusage. 


 

III. Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.


2. Der Vertrag zwischen Mag. Kornelia Lauber und dem/der Auftraggeber/in kommt mit Bestätigung des Termins zustande. Diese Bestätigung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.


3. Mag. Kornelia Lauber behält sich das Recht vor, sich ohne Angabe von Gründen von einer dritten Person vertreten zu lassen. In diesem Fall bleibt jedoch Mag. Kornelia Lauber Vertragspartnerin des Auftraggebers/der Auftraggeberin .


4. Bei wiederholter Anwendung von Trainingshilfsmitteln oder Maßnahmen durch den/die Auftraggeber/in, die mit den Ethikrichtlinien bzw. Prinzipien des respektvollen und gewaltfreien Umgangs mit dem Hund nicht vereinbar sind, ist Mag. Kornelia Lauber berechtigt, das Training unverzüglich abzubrechen und den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der angefallenen Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Hinweis: Kommt der Vertrag über Telekommunikationsmedien (Telefon, E-Mail) zustande, kommt für Konsumenten und Konsumentinnen das Fernabsatzgesetz zur Anwendung.

 

IV. Zahlungen

1. Mit Vertragsabschluss ist das vereinbarte Honorar fällig und spätestens am Ende des erfolgten Termins vollständig zu bezahlen. Für den Fall der Zahlungsverweigerung behält sich Mag. Kornelia Lauber sämtliche rechtliche Schritte vor.


2. Ist der/die Auftraggeber/in mit der Zahlung in Verzug, erfolgt eine erste Zahlungserinnerung / Mahnung per E-Mail, es sei denn, es wurde bei Vertragsabschluss vereinbart, dass Rechnungen und Mahnungen per Post zugestellt werden. 14 Tage nach Ende des Zahlungsziels erfolgt eine zweite Mahnung per E-Mail als auch per Einschreiben, dafür fallen 10 Euro an Bearbeitungsgebühr an, die der/die Auftraggeber/in zu begleichen hat. Erfolgt kein Zahlungseingang binnen weiterer 14 Tage nach Erhalt des Einschreibens, wird der Vorgang einem Inkassobüro übergeben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber/der Auftraggeberin in voller Höhe zu tragen.



V. Absageregelung

Ein vereinbarter Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit abgesagt werden. Bei Absage später als 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

 

VI.  Pflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin

1. Mit Vertragsabschluss versichert der/die Auftraggeber/in, dass der teilnehmende Hund sein/ihr Eigentum ist. Für den Fall, dass dies nicht zutrifft, ist dies bei Abschluss des Vertrages unverzüglich bekanntzugeben und unaufgefordert eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung vorzulegen.


2. Weiters versichert der/die Auftraggeber/in mit Vertragsabschluss, dass der am Training teilnehmende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, regelmäßig vorsorglich gegen Parasiten behandelt wird, die empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat oder eine Titer-Bestimmung durchgeführt wurde, die ausreichend Impfschutz nachweist. Welpen bis zum 7. Lebensmonat benötigen keine Tollwutimpfung für die Teilnahme am Training.

Sollte ein medizinischer Grund vorliegen, dass der Hund nicht geimpft werden oder nicht gegen Parasiten behandelt werden darf, ist eine diesbezügliche schriftliche ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Auf Verlangen ist ein Nachweis zur Gesundheit des Hundes zu erbringen (tierärztliche Bestätigung, Impfpass). 
 
 3. Weiters bestätigt der/die Auftraggeber/in mit Vertragsabschluss, über eine für Österreich gültige Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro) für den Hund zu verfügen. Auf Verlangen ist ein Nachweis zu erbringen. 


4. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, Mag. Kornelia Lauber spätestens zu Beginn des Erstgesprächs über sämtliche im Leben des Hundes bereits stattgefundenen sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren.


5. Mit Vertragsabschluss erklärt der/die Auftraggeber/in, mindestens 15 Jahre alt zu sein. Minderjährige Hundeführer/innen ab einem Alter von 15 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Eltern unbeaufsichtigt teilnehmen. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur mit ihren Eltern am Training teilnehmen. Gegenstand der Dienste von Mag. Kornelia Lauber kann niemals eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Minderjährigen sein.
 
 

VII. Haftung

1. Der/die Auftraggeber/in erklärt, Mag. Kornelia Lauber hinsichtlich Schäden aller Art gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der/die Auftraggeber/in, dass Mag. Kornelia Lauber von Haftungen aller Art  hinsichtlich etwaiger durch den Hund oder den/die Auftraggeber/in verursachter Schäden befreit ist.


2. Für sämtliche Schäden, die der Hund während des Trainings dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt (z.B. Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz), haftet ausschließlich der/die Auftraggeber/in. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich mit Vertragsabschluss zur Übernahme sämtlicher daraus entstehender Kosten. 


3. Die Teilnahme am Einzeltraining erfolgt auf eigene Gefahr. 


4. Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen eines Trainings erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Aufraggebers/der Auftraggeberin. Während des gesamten Trainings bleibt der Auftraggeber/die Auftraggeberin Tierhalter/in.


5. Für alle Schäden, die durch das bewusste Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten des Hundes entstehen, haftet der/die Auftraggeber/in in voller Höhe. Mag. Kornelia Lauber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund unvollständiger Information durch den/die Auftraggeber/in entstanden sind.

 

6. Der/die Auftraggeber/in haftet für alle Schäden, die dritten Personen oder Tieren infolge von Krankheiten des Hundes zugefügt werden.


VIII. Geheimhaltung/Datenschutz

1. Mag. Kornelia Lauber verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangten vertraulichen Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin.


2. Mag. Kornelia Lauber ist von ihrer Geheimhaltungspflicht gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungspflicht aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht wie für einen eigenen Verstoß. 


3. Mag. Kornelia Lauber ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder gesetzlicher Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.  


4. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der/die Auftraggeber/in zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin jederzeit widerrufen werden. 


5. Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen hat der/die Auftraggeber/in das Recht, die Löschung seiner/ihrer Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn dem keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten entgegensteht.

 

IX. Höhere Gewalt

1. Für den Fall der höheren Gewalt hat Mag. Kornelia Lauber den/die Auftraggeber/in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt beide Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag.  


2.  Als höhere Gewalt werden angesehen: Kriegshandlungen, Bürgerkrieg sowie der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von Mag. Kornelia Lauber, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erfüllen, entscheidend beeinträchtigen.

 

X. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber/in und Mag. Kornelia Lauber bedürfen der Schriftform.


2. Mag. Kornelia Lauber behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Jede Änderung ist rechtsverbindlich, sobald die geänderten AGB unter http://www.hundetraining-mit-feingefuehl.at abrufbar sind.


3. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wien. Es gilt österreichisches Recht.


4. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

 
Stand Jänner 2022